Wichtige Informationen und Downloads
 
27.02.2013

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11.10.2012

- Sozialkommission sucht Mitglieder

das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf sucht Mitglieder für den Ehrenamtlichen Dienst im sozialen Bereich (Sozialkommissionen). Deren Neuwahlen durch die BVV finden im Januar 2013 statt. Die Arbeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen: persönliche Kontakte, Vermittlung in Fragen des sozialen Bedarfs, persönliche Hilfeleistungen, Informationen über soziale Angebote sowie Förderung der Teilnahme am öffentlichen Leben. Im Ehrenamtlichen Dienst können Bürger aus allen Altersgruppen der Bevölkerung aktiv werden. Die Ehrenamtlichen sind unfall- und haftpflichtversichert und erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von derzeit 30 Euro. Sie werden in ihrer Tätigkeit u.a. durch Fortbildungen unterstützt. Interessenten melden sich bis 31. Oktober schriftlich oder telefonisch bei Bärbel Kruse im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf, Amt für Soziales, Riesaer Straße 94, 12627 Berlin, Tel. (030)90293 4353, E-Mail baerbel.kruse@bamh.verwalt-berlin.de
 

 
15.06.2012

Neue Rahmenleitlinien für die ehrenamtliche Arbeit im BALL e.V.

Die Jahresmitgliederversammlung beschloss neue Rahmenleitlinien für die ehrenamtliche Arbeit im BALL e.V., welche ab dem 01.07.2012 zur Anwendung kommen werden. Wesentliches Ziel dieser Rahmenbedingungen ist es, die Übernahme von Teilverantwortung von ehrenamtlich tätigen Mitgliedern in den Strukturen des BALL e.V. besser zu honorieren.
 

 
02.05.2012

Neue Wohnaufwendungsverordnung in Berlin

Die neue Rechtsverordnung zu den Kosten der Unterkunft - Weder ausreichend noch rechtssicher!(Link: http://www.berlin.de/sen/soziales/berliner-sozialrecht/land/rv/wav.html)
Die Wohnaufwendungsverordnung (WAV) regelt, in welcher Höhe im Land Berlin Aufwendungen für Unterkunft angemessen im Sinne des § 22 SGB II sind.
Die Mieten explodieren, aber die Richtwerte der Jobcenter für die Übernahme der Wohnkosten blieben seit Jahren unverändert. Jetzt endlich hat der Senat eine neue Rechtsverordnung mit veränderten Werten beschlossen. Wer gehofft hatte, dass die ab dem 01.05.2012 geltende Vorschrift der angespannten Situation am Berliner Wohnungsmarkt gerecht wird, sieht sich getäuscht. Die beschlossene Anhebung der Richtwerte fängt den Preisanstieg bei den Warmmieten von über 20 Prozent seit 2005 nicht auf. Daher wird weiterhin eine große Anzahl von Hartz-IV-Leistungsberechtigten ihre Miete nur zahlen können, wenn sie Geld aus der Regelleistung zuschießen. Die neue Rechtsverordnung verweist auf Wohnungen in einfacher Wohnlage, die in Berlin aber nicht in ausreichender Zahl vorhanden sind, um alle Haushalte mit Sozialeinkommen mit Wohnraum zu versorgen. Dabei bestimmt das Sozialgesetzbuch II als Rechtsgrundsatz, dass es für die als angemessen bestimmten Kaltmieten auch Wohnraum geben muss! In der neuen Rechtsverordnung erfolgt eine pauschale Festlegung der kalten Betriebskosten anhand des Betriebskostenspiegels auf 1,44 Euro pro Quadratmeter. Diese pauschale Festlegung ist nicht zuletzt wegen der veralteten Datenlage ihrer Bestimmung aus dem Jahre 2009 nicht akzeptabel. Unberücksichtigt bleibt bspw. auch das Baualter, die Lage und Ausstattung der Gebäude, die vom Mieter kaum zu beeinflussen sind. Ähnlich verhält es sich bei der beabsichtigten Pauschalierung bei den Heizkosten nach Gebäudefläche und Energieträger. Eine solche Pauschalierung lässt den energetischen Zustand der Gebäude und die Lage der Wohnung in dem Gebäude völlig außer Acht. Auf der Grundlage des Konzepts zu dieser Verordnung wird eine Gesamtangemessenheitsgrenze gebildet und ergänzend gilt eine Quadratmeterhöchstmiete. Auch die bisher in Berlin geltende Schutzregelung, wonach vor einer Kostensenkung eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für den Umzug angestellt werden muss, ist in der neuen Rechtsverordnung nicht mehr ausdrücklich enthalten. Was angemessen oder nicht angemessen ist, werden auch zukünftig die Sozialgerichte entscheiden müssen, weil die Betroffenen anders nicht zu ihrem Recht kommen werden. Die neue Verordnung ist weder ausreichend noch schafft sie Rechtssicherheit.
Die neuen Richtwerte für Bruttowarmmieten in Berlin ab dem 01.05.2012 sind:
1 Person (50 m²) von 378,00 EUR auf Durchschnittsrichtwert Bruttowarmmiete von 394,00 EUR (+4,23%)
2 Personen (60 m²) von 444,00 EUR auf Durchschnittsrichtwert Bruttowarmmiete von 472,50 EUR (+6,42%)
3 Personen (75 m²) von 542,00 EUR auf Durchschnittsrichtwert Bruttowarmmiete von 578,00 EUR (+6,64%)
4 Personen (85 m²) von 619,00 EUR auf Durchschnittsrichtwert Bruttowarmmiete von 665,00 EUR (+7,43%)
5 Personen (97 m²) von 705,00 EUR auf Durchschnittsrichtwert Bruttowarmmiete von 766,00 EUR (+8,65%)
Quelle: Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales nach Berliner Zeitung vom 4.4.2012)
 

 
05.01.2012

20. Gründungsjubiläum BALL e.V. und Fachgespräch am 18.01.2012

Der eingetragene Verein BALL e.V. feiert im Januar 2012 seinen 20. Jahrestag des Bestehens. In den 20 Jahren hat sich der Verein als arbeitsmarktorientierter Beschäftigungsträger zu einem in den Bezirken Marzahn-Hellersdorf und Lichtenberg anerkannten Anbieter soziokultureller Angebote entwickelt. Die Besonderheit: in den Projekten des BALL e.V. gestalten Arbeit Suchende als Betroffene und gleichzeitig sozial Handelnde eine kiezbezogene soziale Arbeit. Zumeist langzeitarbeitslose Menschen erhalten in den Projekten des BALL e.V. eine Chance zum gemeinwohlorientierten Mittun. Sie arbeiten im Team, erfahren Anerkennung ihres Wirkens, machen neue berufliche und soziale Erfahrungen, werden motiviert Ideen und Initiativen zu entwickeln, erhalten Unterstützung bei persönlichen Problemen und in ihrem Bemühen, in den regulären Arbeitsmarkt zurückzukehren. Für 934 Menschen erfüllte sich bisher der Wunsch auf Rückkehr in bezahlte Erwerbsarbeit, viele Andere konnten in Nutzung gewährter Unterstützungsleistungen ihre konkrete Lebenssituation verbessern. Die ab April 2012 wirksam werdende Instrumentenreform in der Arbeitsförderung stellt auch den BALL e.V. vor neue, ernst zu nehmende Herausforderungen. Zur Klärung der Fragestellung, wie es uns gelingen kann, auch weiterhin eine erfolgreiche Arbeit zum Nutzen der Arbeit Suchenden und der kommunalen Infrastruktur zu leisten, ist für den 18. Januar 2012 ab 16.00 Uhr im Schloss Biesdorf ein Fachgespräch geplant.
 

 
03.01.2012

Neue Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Ab dem 1. Januar 2012 gelten
neue Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Für alleinstehende Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (Hartz IV) erhöht sich der Regelbedarf ab Jahresbeginn auf monatlich 374 €. Die Höhe der Regelbedarfsstufen ab 1.1.2012 im Einzelnen:
Regelbedarfsstufe 1 (alleinstehende und allerziehende Leistungsberechtigte): 374 €
Regelbedarfsstufe 2 (jeweils für 2 in einem gemeinsamen Haushalt lebende Partner): 337 €
Regelbedarfsstufe 3 (eLb ohne eigenen oder gemeinsamen Haushalt mit einem Partner): 299 €
Regelbedarfsstufe 4 (Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahre): 287 €
Regelbedarfsstufe 5 (Kinder von 6 bis unter 14 Jahre): 251 €
Regelbedarfsstufe 6 (Kinder von 0 bis unter 6 Jahre): 219 €
Einige vom Regelbedarf abhängigen Mehrbedarfe, zum Beispiel für Alleinerziehende, fallen ebenfalls höher aus.
 

 
04.11.2011

Hartz IV - Jetzt Pfändungsschutzkonten einrichten

Zum Jahreswechsel stehen wichtige Änderungen zum Kontenpfändungsschutz an, die insbesondere Menschen im Rechtskreis des SGB II betreffen. (Empfänger von Grundsicherung und Empfänger von Kinderzuschlag). Der bisherige 14tägige gesetzliche Pfändungsschutz von Sozialleistungen fällt zum 1. Januar 2012 weg.
Von Kontenpfändung betroffene Menschen sollten daher bestehende Konten schnellstmöglich in ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto umwandeln. Durch eine Umwandlung wird automatisch ein Grundfreibetrag in Höhe von 1.028,89 Euro geschützt. Der persönliche Freibetrag kann unter Umständen aber auch höher ausfallen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn auf ein Konto für mehrere Personen Leistungen aus der Grundsicherung überwiesen werden oder wenn auf dem Konto andere Transferleistungen (beispielsweise Kindergeld oder Kinderzuschlag) eingehen.
Die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto erfolgt auf Antrag durch die kontoführende Bank. Geht der Pfändungsschutz über den persönlichen Freibetrag hinaus, ist ein Nachweis erforderlich. Dieser Nachweis kann über eine Bescheinigung erfolgen. Soweit es sich um Leistungen aus der Grundsicherung handelt, kann diese Bescheinigung beim zuständigen Jobcenter eingeholt werden. Werden Sozialleistungen nur einmalig erbracht, genügt zum Nachweis in der Regel der Bewilligungsbescheid.
Für Bezieher von Kindergeld und Kinderzuschlag ist in der Regel der Bescheid der Familienkasse als Nachweis ausreichend.
Wird das Konto nicht rechtzeitig in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt besteht für Leistungsbezieher die Gefahr, dass zum Jahresanfang nicht über eingegangene Geldleistungen, wie zum Beispiel das Arbeitslosengeld II, verfügt werden kann.
 

 
05.04.2011

Sozialwahl 2011

Als Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung führt Johannes Reichmann seit Jahren im BALL e.V. Sprechstunden zu Rentenfragen durch (Bürgerhaus Südspitze, telefonische Anmeldung täglich von 9 bis 15 Uhr unter 030/ 54 22 15 5). Dazu gehören die Beratung, das Ausfüllen aller Rentenunterlagen, das Beglaubigen von Dokumenten in Rentenfragen sowie das Annehmen und Weiterleiten der Rentenunterlagen usw. - natürlich kostenlos.
Die Versichertenberater werden im Rahmen der Sozialwahlen indirekt gewählt. Die nächsten Sozialwahlen finden als Briefwahlen im ersten Halbjahr 2011 statt. Die Briefwahlunterlagen bekommen die Bürger etwa ab April sowohl für die Wahl der Beiräte zu den Gesetzlichen Krankenkassen als auch zur Wahl der Beiräte bei den Deutschen Rentenversicherungen zugesandt. Gewählt werden nicht Personen, sondern Listen von Sozialverbänden und Gewerkschaften. Unabhängig von der Zughörigkeit zu einer Krankenkasse oder Rentenversicherung können die Bürger jede der aufgeführten Listen wählen.
Johannes Reichmann engagiert sich für die BARMER GEK – Gemeinschaft, die insbesondere für folgende Ziele eintritt:
• Auch in Zukunft muss die Rente Ausdruck der Lebensarbeitsleistung sein. Die Versicherten müssen auf ihre gesetzlich garantierte Altersversorgung vertrauen können, und die Rentenansprüche müssen für die Lebensplanung verlässlich sein. Dies ist verfassungsrechtlich zu garantieren und darf nicht vermeintlichen tagespolitischen Interessen zum Opfer fallen. Eine Rentenhöhe nach Kassenlage lehnen wir ab.
• Das Angleichen der Ostrenten an die Westrenten ist eine vordringliche Aufgabe. Obwohl in den Programmen der Regierungen immer enthalten, wurde dafür in den letzten Jahren nichts getan, eher dieser notwendige Schritt weiter verhindert. So darf es nicht weitergehen.
• Die deutsche Sozialversicherung hat sich in den Jahrzehnten ihres Bestehens als Garant für den sozialen Frieden und Fortschritt bewährt. Allerdings leidet das Vertrauen der Versicherten in die Zukunftsfähigkeit unseres Sozialversicherungssystems unter den zahlreichen politischen Eingriffen, die zu Kostenverlagerung und übermäßiger Bürokratie führen. Daher muss der Selbstverwaltung die Möglichkeit der weitgehenden eigenverantwortlichen Ausgestaltung der Sozialversicherung zurückgegeben werden.
• Das Prinzip der solidarischen Finanzierung, wonach u.a. der finanziell Stärkere für den Schwächeren und der Gesunde für den Kranken eintritt, muss grundsätzlich erhalten bleiben. Gleiches gilt für die paritätische Finanzierung der Sozialversicherung, die Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in der sozialen Marktwirtschaft ist.
Damit Herr Reichmann seine Tätigkeit als Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung fortsetzen kann, bitte wir Sie um Teilnahme an der Sozialwahl 2011. Bitte kreuzen Sie auf den Wahllisten der Deutschen Rentenversicherung die BARMER GEK – Gemeinschaft, Listennummer 7, und bei den Krankenversicherungen ebenfalls die BARMER GEK – Gemeinschaft, Listennummer 1 an.
Die Briefwahlunterlagen können Sie portofrei an die aufgedruckten Adressaten bis 1. Juni 2011 zurücksenden.
 

 
01.02.2010

Urteilsverkündung Bundesverfassungsgericht zu den Regelsätzen

Am 09.02.2009 wird das Bundesverfassungsgericht sein Urteil verkünden, ob §§ 20 und 28 SGB II und damit die Festlegung und die Höhe der Regelleistung - also die Regelsätze für Erwachsene nach § 20 des Zweiten Sozialgesetzbuches (§ 20 SGB II) UND die Regelsätze für Kinder nach § 28 des Zweiten Sozialgesetzbuches (§ 28 SGB II) mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Bei der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) am 20. Oktober 2009 hatten die Bundesverfassungsrichter unter Vorsitz des Präsidenten des BVerfG Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier deutliche Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der Hartz IV-Regelsätze zu erkennen gegeben und eine über Hartz IV hinaus gehende grundsätzliche Prüfung des soziokulturellen Existenzminimums in Aussicht gestellt. Für den Fall, dass ein von Hans-Jürgen Papier angesprochenes „materielles Unrecht“ in Sachen Hartz IV, also ein zu niedriger Regelsatz, auch für die Vergangenheit festgestellt werden sollte, haben die Betroffenen eine Chance, auch rückwirkende Ausgleichszahlungen zu erhalten. Diese haben jedoch nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn vor der Urteils-Verkündung des BVerfG mit einem Überprüfungsantrag gem. § 44 SGB X die bereits rechtskräftigen Hartz IV-Leistungsbescheide bis auf 4 Jahre zurückgehend angefochten wurden. Ein solcher Überprüfungsantrag kommt der Ausschlussregelung des § 40 Abs. 1 S. Nr. 1 SGB II i.V.m. § 330 Abs. 1 SGB III nur zuvor, wenn dieser vor der Verkündung des Bundesverfassungsgerichts-Urteils am 09. Februar 2010 gestellt wurde. Entsprechende Musteranträge werden unter www.hartz4-plattform.de zur Verfügung gestellt.
 

 
03.09.2009

Marzahner Bilder: 30 Jahre – 60 Werke, Kunst und Kultur in der Markthalle Marzahn

Zum 30. Jahrestag der Gründung des Stadtbezirks Marzahn wurde, unterstützt vom allod-Stadtteilmanagement, durch das Zentrum für Kultur- und Zeitgeschichte, eine Ausstellung mit 60 Werken von 13 Malern und Grafikern vorbereitet, welche die Aufbaujahre des Bezirkes künstlerisch begleiten und kommentieren. Die Bilder sind Leihgaben des Kunstarchivs Beeskow und die Exposition wird in der Markthalle Marzahn im Blumberger Damm 130 ab dem 12. September 2009 für einen Monat täglich von 12 bis 20 Uhr für Besucher geöffnet sein.
Die Werkschau Marzahner Bilder: 30 Jahre – 60 Werke wird ergänzt und gerahmt durch Vi-deoinstallationen, in denen bekannte DDR-Künstler ihre Arbeiten reflektieren. Als anregende und vielleicht auch aufregende wirkungsgeschichtliche Reflexion gedacht ist die großformatige Präsentation einer Auswahl historischer Presseartikel zum Thema Kunst in der DDR, mit der das Zentrum für Kultur- und Zeitgeschichte einen Einblick in die Bestände des Zeitgeschichtlichen Archivs ermöglicht.
An mehreren Abenden werden Jazz- und Liedermacherkonzerte, Lesungen stattfinden - als besonderer Höhepunkt – ein sinfonisches Konzert des Brandenburgischen Konzertorchester Eberswalde.
Eine Podiumsdiskussion wird sich mit dem komplizierten Vermittlungsprozess von Kunst und Alltag beschäftigen und eine weitere mit der Berliner Wirtschaft und ihren Besonderheiten vor und nach der Vereinigung der beiden Stadthälften.
Ein ganzer Tag wird mit Clowns, einem Puppenbühnenprogramm und einigen Überraschungen ganz und gar den Kindern gewidmet sein.
Der Eintritt in die Werkschau und die interaktive Kunstinstallation sowie für die Podiumsdiskussionen ist frei. Für die anderen Veranstaltungen kostet der Eintritt zwischen 3 und 8 Euro.
 

 
01.05.2009

Neue Spätlese erschienen

Die Ausgabe Mai/Juni 2009 des Senioren-Magazins „Spätlese" ist online:www.marzahn-hellersdorf.de
 

 
20.01.2009

Abschied und Frühlingserwachen

Der Kieztreff „Zechline“ schliesst am 30.01.2009 seine Pforten. Die Ära eines gemütlichen Kieztreffs mit Kaffee, Kuchen und Bier geht dann zu Ende.
Neu erwachen und erblühen wird die „Zechline“ am 01.03.2009 nach umfangreichem Umbau. Dann ist aus dem Kieztreff ein Stadtteilbüro geworden. Viele Beratungsangebote warten dann auf interessierte Besucher. Auch wesentliche Aufgaben rund um den Bürgerhaushalt im Prognoseraum Alt-Hohenschönhausen wird das neue Stadtteilbüro übernehmen. Sie haben Fragen, wollen mitmachen – hier ist am März ihr neuer Anlaufpunkt!
Das Altbewährte braucht aber niemand schmerzlich zu vermissen – was immer in der Zechline geboten wurde, findet man nun im Kiezclub MAGNET in der Strausberger Strasse 5. Und auch viel Neues gibt es zu entdecken für die, die bisher im Kieztreff „Zechline“ gern ihre Freizeit verbrachten.
Wir freuen uns auf Sie – im Kiezclub MAGNET und im neuen Stadtteilbüro in der Zechliner Straße. Beide Einrichtungen sind selbstverständlich barrierefrei.
 

 
20.01.2009

Senior/innen im soziokulturellen Stadtteilzentrum Kiezclub MAGNET – aktiv und gut gelaunt

Der Kiezclub MAGNET in der Strausberger Strasse war früher ein Kindergarten. Kinder kommen auch heute noch oft und gern hierher. Zum Kino, zum Basteln, zum Spielen im Garten...
Doch längst ist aus dem ehemaligen Kindergarten ein Haus für alle geworden – generationenübergreifend und offen.
Die Seniorinnen und Senioren gehören hier im Haus zu den aktivsten Besuchern. Schon am Montagmorgen gegen zehn hört man sie lachen und schwatzen. Dann ist der Veranstaltungsraum meist bis auf den letzten Platz gefüllt. Es ist Zeit für den wöchentlichen Seniorenfrühsport. Bei Entspannungsübungen und Stuhlgymnastik vergehen neunzig Minuten wie im Flug. Anschließend geht es zum gemeinsamen Frühstück. Gesundes, auch für Diabetiker geeignetes Essen steht auf dem Plan. Was es gibt, ist jedes Mal eine Überraschung. Wer Fragen rund um Essen und Gesundheit hat, bekommt diese nun beantwortet. Und es bleibt viel Zeit für einen ausgelassenen Plausch.
Bewegung gibt es auch dienstags beim Line Dance. Hier tanzt man zu amerikanischen Rhythmen nebeneinander. Das macht viel Spaß und ist auch praktisch – man kann sich kaum auf die Füße treten!
Die ganze Woche über ist die Keramikwerkstatt ab Mittag geöffnet. Auch hier sind Senior/innen aktiv und jederzeit willkommen. Man kann Keramik nach eigenen Vorstellungen gestalten oder aus unzähligen Gießformen ein Motiv auswählen. Vom Gießen oder Formen bis zum Brennen und Bemalen – alles kann man selbst probieren. Fachkundige Anleitung und gute Laune gibt es natürlich auch.
Mittwochs kann man bei der Gestaltung von Aquarellen der Phantasie freien Lauf lassen. Auch hier sind Gesellschaft und Anleitung selbstverständlich gegeben. Unsere Aquarellmaler haben schon erstaunliche Werke hervorgebracht. Die besten von ihnen werden auch im Haus ausgestellt.
Kopf und Finger werden auch donnerstags bei der Porzellanmalerei trainiert. Feine Linien und Muster, Blumen, Vögel – tausende Motive lassen sich frei nach Phantasie auf Tassen, Teller und anderes zaubern. Gemeinsam mit anderen macht das natürlich viel Freude und man braucht nie wieder überlegen, was man zu Weihnachten verschenkt – denn man schafft ständig Unikate!
Donnerstags kann man mit Englisch seinen Kopf trainieren. Hier geht es nicht ums Vokabelpauken um jeden Preis. Man trifft sich in gemütlicher Runde, lernt Englisch, lockert Geist und Zunge mit englischen Wörtern und Sätzen. Der Spaß am Sprechen und Zusammensein steht hier im Vordergrund. Englisch kann man immer brauchen – um die Enkel zu verstehen oder doch nochmal auf die große Reise zu gehen. Und wie lustig es ist, wenn man die Englischen Lieder im Radio hört und versteht, wie verrückt die Texte sind... Auch mit mehr als siebzig Jahren macht so etwas großen Spaß.
Ab März wird es auch wieder einen Chor im Kiezclub geben. – Wie man sieht: Senioren sind immer im Kiezclub willkommen und liegen uns am Herzen. Seniorinnen und Senioren sind aktiv, neugierig und immer auf Draht. Sie erstaunen uns und stecken mit ihrer Energie jeden an. Sie sind uns herzlich willkommen.
 

 
16.07.2008

Beistände nach § 13 SGB X

Vielen Erwerbslosen graut es davor, zum Amt gehen zu müssen. Ein fairer Umgang miteinander auf gleicher Augenhöhe und die Einhaltung rechtstaatlicher Verfahren ist leider keineswegs „Standard“ auf den Ämtern.
Da kann es Wunder wirken, wenn mensch nicht alleine aufs Amt geht, sondern von seinem Recht gebrauch macht und einen „Beistand“ mitnimmt (§ 13 SGB X). Ihre bloße Anwesenheit auf der Behörde ist fast schon ihre wichtigste Eigenschaft. Der Umgangston und das Klima verbessern sich in der Regel deutlich, festgefahrene Dinge können geklärt und Leistungsansprüche durchgesetzt werden. Beistände können für Leistungsberechtigte bares Geld wert sein. Und sie sind eine Form gelebter Solidarität, die Erwerbslose stärkt und die Selbstorganisation befördert.
Wenn ein Beistand zum Amt mitgeht gilt: Eine gute Vorbereitung ist der halbe Erfolg!
Die Mitwirkenden müssen zwar nicht die absoluten Experten im SGB-II-Recht sein. Wichtig ist aber, dass mensch Ruhe bewahren kann, kommunikative Fähigkeiten im Umgang mit dem Amt mitbringt, den Einzelfall des Betroffenen sowie seine Rechte als Beistand kennt. Der Joker des Beistandes ist ja gerade, dass sie oder er nicht direkt betroffen ist und daher mit einer gewissen Distanz und Souveränität in die Verhandlungen eingreifen kann.
Wichtige Vorrausetzung für ein glaubwürdiges und zielgerichtetes Auftreten gegenüber der Behörde ist, dass Beistände den zugrunde liegenden Sachverhalt kennen und sich über die rechtlichen Anspruchsvoraussetzungen informiert haben. Natürlich müssen sich „Betroffene“ und ihre Begleitung einig sein über die Zielsetzung ihres Auftritts. Wichtig ist aber auch, dass Betroffene und ihr Bestand bei der Diskussion mit der Behörde auf die Klärung von Lebensumständen, die Darstellung von Notlagen oder den Beleg bestimmter Tatsachen abzielen, dass sie argumentativ „auf dem Boden bleiben“. Der Beistand muss beispielsweise nicht den Juristen abgeben, der er oder sie nicht ist.
Wenn es darum geht, einen Gesprächsverlauf zu rekonstruieren, z.B. um mündliche Zusagen der Behördenmitarbeiter einzufordern, oder zu belegen, dass bestimmte Dokumente persönlich eingereicht oder in den Postkasten eingeworfen wurden, sind Verwandte leider nur Zeugen zweiter Klasse. Geeigneter für die Glaubhaftmachung solcher Vorgänge ist es, wenn Beistand und Zeuge nicht mit dem Betroffenen verwandt oder verschwägert ist.
 

 
04.09.2007

In der Presse gefunden

In der Berliner Zeitung vom 31.08.2007 fanden wir folgende Information: Mehr Geld für Ost-Rentner - Zehntausende Rentner in den neuen Ländern haben Anspruch auf eine höhere Rente. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel müssen die in der technischen Intelligenz und weiteren Berufen gezahlten Jahresendprämien bei der Berechnung der Rente berücksichtigt werden. Dies war nicht geschehen. Laut Sozialgesetzbuch sind auf Antrag Nachzahlungen auch rückwirkend für bis zu vier Jahre möglich. (Az: B 4 RS 4/06 R) - Wir empfehlen unseren Mitgliedern eine Prüfung ihrer Unterlagen, vielleicht sind sie ja als Nutznießer dieser erfolgten Rechtssprechung.
 

 
31.07.2007

Begutachtungsverfahren zum Qualitätsmanagementsystem

Die Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen DQS GmbH führte im Juni planmäßig die Begutachtung zur Systemförderung nach DIN EN ISO 9001:2000 durch. Im Ergebnis wurde dem BALL e.V. bestätigt, dass die Prozesse und Abläufe des BALL e.V. angemessen beschrieben sind und in der Praxis von allen Mitarbeitern auch wirksam umgesetzt werden. Das QMS wurde weiter entwickelt und stellt eine normenkonforme verbesserte Arbeitsgrundlage dar. Seitens der DQS GmbH wurde dem BALL e.V. bestätigt, dass das Zertifikat ohne Einschränkungen weiterhin seine Gültigkeit behält.
 

 
15.03.2007

Die 400.000 Besucherin seit 1994 im Schloss Biesdorf

Im Rahmen des Schlosskonzertes am 11.03.2007 konnte mit Frau Burgunda Berndt die 400.000 Besucherin im Schloss Biesdorf begrüßt werden. Das Team überreichte einen Blumenstraß und eine Ehrenurkunde zur Erinnerung an diesen Moment. Das Schlosskonzert "Jugend musiziert" war ein vielfältiger und beeindruckender Rahmen und der BALL e.V. wird seine Zusammenarbeit mit der Musikschule in der Zukunft weiter ausbauen.
 

 
08.01.2007

Feierliche Mitgliederversammlung

anläßlich des 15-jährigen Bestehens lädt der Vorstand des BALL e.V. die Mitglieder am 20.01.2007 zu 10.00 Uhr in das Schloss Biesdorf zu einer feierlichen Mitgliederversammlung.
 

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